Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Verwaltung beantragt werden.
Ab wann und bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
- Sobald die Wahlbenachrichtigung da ist (spätestens Mitte Juli)
- Bis Freitag 28. August 2026, 15:00 Uhr (bei Krankheit bis 30. August 2026, 15:00 Uhr)
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
- Online: In den meisten Kommunen möglich (z. B. über die Gemeinde-Website oder per QR-Code)
- Postalisch: Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und zurückschicken
- Alternativ: Formloses Schreiben (per Brief/E-Mail/Telefax) an die Gemeinde (mit Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Adresse)
- Persönlich: Bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen und direkt vor Ort ausfüllen/abgeben
Wie wähle ich per Brief?
- Wahlschein ausfüllen (mit Unterschrift als eidesstattliche Versicherung!)
- Deine Stimme auf dem Stimmzettel abgeben und im gelben Umschlag verschließen
- Wahlschein & gelben Umschlag in den hellrosa Wahlbriefumschlag stecken und den Wahlbrief abschicken
Wo kann ich meinen Wahlbrief abgeben?
- Post: Ohne Briefmarke in Deutschland, aber rechtzeitig (muss bis Sonntag 30. August 2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde sein!)
- Persönlich: Im Wahlbüro abgeben (bis 30. August 2026, 18:00 Uhr)
Wie vermeide ich Fehler?
Ungültig wird die Stimme, wenn:
- Umschläge nicht zugeklebt sind.
- Der Wahlbrief zu spät kommt (nach 18 Uhr am 30. August 2026)
- Der Wahlschein fehlt oder nicht unterschrieben ist
- Der Stimmzettel fehlt oder falsche Umschläge verwendet werden
Oder im Wahllokal:
Gewählt wird am Wahltag 08:00 – 18:00 Uhr im jeweilgen Wahllokal. Wo sich dieses befindet, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die kurz vor der Wahl per Post an alle wahlberechtigten Personen versandt wird. Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen!