Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten befasst sich mit allen sozialen Aufgaben, die den Regionalverband als örtlichen Träger der Sozialhilfe und als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreffen.
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Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten befasst sich mit allen sozialen Aufgaben, die den Regionalverband als örtlichen Träger der Sozialhilfe und als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreffen.