Antrag: Strategieplan SHG Kliniken

Aus der Kategorie: Finanzen
Status: gestellt

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsführung der SHG-Kliniken aufzufordern, im öffentlichen Teil
einer Sitzung des Regionalverbandsausschusses, spätestens jedoch bis Ende April 2026, über die
aktuellen Entwicklungen und strategischen Planungen der SHG-Gruppe zu informieren.
Diese Information soll insbesondere folgende Punkte umfassen, sonfern dem keine gesetzlichen
Regelungen entgegen stehen:
1.Wirtschaftliche Situation: Vorläufige betriebswirtschaftliche Ergebnisse der einzelnen Standorte sowie
der Gruppe inkl. wesentlicher Effekte, die zu einer Planabweichung geführt haben. Darüber hinaus
soll die Geschäftsführung auf die finanziellen Auswirkungen des Mediationsverfahrens,
ergebniswirksam erfasste Abfindungen und Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen, Rechtsund Beratungskosten mit Personalbezug (Arbeitsgerichtsverfahren, Vergleiche, Aufwendungen für
Personalgewinnung wie Headhunter usw.) und die Entwicklung der Aufwendungen für Honorarkräfte
eingehen und diese im Zeitverlauf (mehrjähriger Vergleich) einordnen.
2.Ausblick 2026: Ergebnisplanung und zugrundeliegende wesentliche Planungsprämissen für die
Geschäftsjahre 2026 und 2027.
3. Zukünftige strategische Ausrichtung
4. Darstellung der mittel- und langfristigen strategischen Planungen für die SHG-Gruppe insgesamt
sowie für jedes einzelne Klinik- und Einrichtungshaus.
5. Standortentwicklung und Fortführung
6. Konkretisierung der Pläne zur Fortführung, Neuausrichtung oder möglichen Veränderung einzelner
Standorte unter dem Dach der SHG-Gruppе.
7.Gesellschafterstruktur und Eigentumsverhältnisse
8. Offenlegung der aktuellen und geplanten Gesellschafterstrukturen auf Ebene der einzelnen Häuser,
einschließlich etwaiger Überlegungen zu Beteiligungen, Kooperationen oder strukturellen
Veränderungen.
Begründung
Die SHG-Kliniken stehen, wie zahlreiche andere Krankenhäuser im ganzen Land, vor erheblichen
finanziellen Herausforderungen. Der Regionalverband Saarbrücken trägt als Gesellschafter eine besondere
Verantwortung dafür, die wirtschaftliche Stabilität und die langfristige Perspektive der Kliniken zu sichern.
Zugleich drohen hier erhebliche finanzielle Belastungen für den Regionalverband und in der Folge die
regionalverbandsangehörigen Kommunen. Bereits im Jahr 2023 musste der Regionalverband über eine
mögliche Bürgschaft entscheiden, um die Liquidität der SHG-Kliniken zu gewährleisten – ein klares
Zeichen dafür, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Nach eigenen Angaben arbeitet die Geschäftsführung bereits an entsprechenden Plänen. Damit die
politische Steuerung und Begleitung dieser Prozesse möglich wird, müssen die erarbeiteten Zukunfts- und
Strategiepläne den Mitgliedern der Regionalversammlung präsentiert werden. Auf diese Weise erhalten wir
Transparenz über die vorgesehenen Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, zur strukturellen
Weiterentwicklung und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Nur mit diesem Überblick kann
die Regionalversammlung fundierte Entscheidungen über die künftige Ausrichtung und Unterstützung der
SHG-Kliniken treffen.

Historie

  • 30.04.2026 Antrag gestellt

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