Geschäftsordnung für den Ortsvorstand Saarbrücken-Mitte

§1 Allgemeines

(1) Der Vorstand trifft sich in der Regel einmal im Monat zu ordentlichen Sitzungen – darunter mindestens eine Klausurtagung pro Jahr. 

(2) Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen.

(3) Die Sitzungen können sowohl in Präsenz, Hybrid oder rein online durchgeführt werden.

(4) Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt mindestens zwei Tage vorher durch die Sprecher*innen per E-Mail. Dabei ist die Tagesordnung zur Verfügung zu stellen. Bei Dringlichkeit wird die Tagesordnung während der Sitzung vorgestellt und beschlossen.

(5) Außerordentliche Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes verlangen.

(6) Über Beschlüsse und Vereinbarungen des Vorstandes ist Protokoll zu führen. Das Protokoll soll möglichst innerhalb von sieben Tagen den Mitgliedern des Vorstandes zur Kenntnis gebracht werden. Es ist automatisch verabschiedet, sofern nicht ein Mitglied des Vorstandes innerhalb von 48h nach Kenntnisgabe Einspruch gegen das Protokoll einlegt. In diesem Fall entscheidet der Vorstand mit Mehrheit über die Genehmigung. Alle Protokolle werden in der Grünen Wolke archiviert und werden auf Anfrage Mitgliedern der Partei zeitnah zur Verfügung gestellt.

(7) Rotierende Sitzungsmoderation und Protokollführung: Zu Beginn jeder Sitzung wird eine moderierende Person und eine Person zur Erstellung des Ergebnisprotokoll abgestimmt. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, regelmäßig eine dieser Aufgaben zu übernehmen, um den Arbeitsaufwand fair aufzuteilen.

(8) Der Vorstand kann darüber hinaus eine:n Schriftführer:in und eine:n Stellvertreter:in auf unbestimmte Zeit zur Erstellung der Protokolle der Vorstandssitzungen wählen.

 

§2 Öffentlichkeit der Sitzung

(1) Die Sitzungen des Vorstands sind mitgliederöffentlich. Externe Gäste sollten eingeladen werden und dieser Besuch dem Vorstand im Vorfeld mitgeteilt werden.

(2) Externen Gästen und Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören, wird bei Bedarf ein zeitlich begrenztes Rederecht eingeräumt.

(3) Auf Beschluss des Vorstandes kann eine Sitzung oder ein Teil einer Sitzung als vertraulich, nicht-mitgliederöffentlich durchgeführt werden.

(4) Die Tagesordnungspunkte Personal- und Mitgliederangelegenheiten sowie Finanzen werden grundsätzlich vertraulich und nicht mitgliederöffentlich verhandelt.

 

§3 Beschlussfassung

(1) Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(2) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden.

(3) Umlaufbeschlüsse können entweder per Mail oder als Umfrage in der Signal-Gruppe initiiert werden. Ein Umlaufbeschluss per Umfrage oder E-Mail muss explizit als solcher gekennzeichnet sein.

(4) Ein Umlaufbeschluss gilt als angenommen, wenn innerhalb von 48h (ohne Sonn- und Feiertage) die Zustimmung von der Hälfte der Vorstandsmitglieder erfolgt ist. Die Zustimmung kann entweder durch Antwort an den gesamten Vorstand auf die Mail oder durch Teilnahme an der Signal-Umfrage erfolgen. Die Zustimmung kann nur über den Kanal erfolgen, über den der Umlaufbeschluss initiiert wurde.

(5) Die beiden Sprecher:innen sind berechtigt über operative Fragen eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen.

(6) Finanzwirksame Beschlüsse bedürfen einer Vorstandsentscheidung. Im Einzelfall können die beiden Sprecher:innen über einen Betrag von 250€ in Einzelkompetenz entscheiden.

(7) Der Gesamtvorstand wird über die von den Sprecher:innen eigenverantwortlich getroffenen Entscheidungen zeitnah informiert und Beschlüsse auf der nächsten Vorstandssitzung dokumentiert.

§4 Pressemitteilungen

1) Die beiden Sprecher:innen des Ortsverbandes dürfen im Konsens öffentliche Erklärungen im Namen des Ortsverbandes (bspw. gegenüber der Presse) abgeben.

(2) Pressemitteilungen werden in der Regel von den beiden Vorsitzenden verfasst und herausgegeben. Sie sind dem Ortsvorstand vor ihrer Versendung für Anmerkungen zugänglich zu machen. In dringenden Fällen können die Vorsitzenden eine Pressemitteilung ohne Rücksprache mit dem Ortsvorstand herausgeben.

(3) Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, Vorschläge für Pressemitteilungen zu machen.

§5 Organisatorische Fragen

(1)  Die beiden Vorsitzenden sollen mindestens einmal jährlich eine Klausurtagung mit dem Vorstand organisieren.

(2)  Die beiden Vorsitzenden koordinieren die Zusammenarbeit mit den kommunalen Mandatsträgern und können jährlich eine gemeinsame Klausurtagung organisieren.

(3) Der Ortsvorstand informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und Neuigkeiten. Verantwortlich für den Inhalt sind die beiden Vorsitzenden.

(4) Auf Beschluss des Vorstandes kann für bestimmte Angelegenheiten einem Mitglied eine Vertretungsvollmacht übertragen werden. Hierzu können auch Mail-Postfächer für die Kommunikation angelegt werden.

(5) Mail-Postfächer können sowohl für Vorstandsmitglieder als auch Basis-Mitglieder angelegt werden. Nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder Beendigung der Tätigkeit werden die Postfächer deaktiviert und binnen 30 Tagen gelöscht. Diese Frist kann durch Beschluss des Vorstands verlängert werden.

(6) Die Kommunikation des Vorstands verläuft sowohl persönlich aber auch per Mail und Messenger-Gruppe. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten diese regelmäßig zu lesen.

(7) Anträge zur Geschäftsordnung können zu jeder Sitzung und während jedem Tagesordnungspunkt gestellt werden.

 

Demoseite "Grün Neu Denken" von LENZGALLE.

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